Der Jugend­fischereischein

Der Jugendfischereischein ist der Angelschein für Kinder und Jugend­liche. Er ist eine Art Zwischenlösung, mit der sie schon mit einer eigenen Rute angeln dürfen. Eine tolle Alternative und Abwechslung zu Hausaufgaben, Computer und Internet, oder?  Der Jugend­fischerei­schein ist eine einfache, kostengünstige Möglichkeit, ins Ang­lerleben zu starten. 

Jugendfischereischein

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Jugendfischerei­schein in deinem Bundesland

Die Bundesländer können im Fischereirecht eigene Gesetze und Regelungen erlassen. Daher sind die Regelungen zum Jugendfischerei­schein  unterschiedlich. Eins ist jedoch überall gleich: Die Kosten für den Jugend­fischerei­schein sind gering und es ist unkompliziert, den Jugendfischerei­schein zu beantragen. Außerdem gelten für den jugendlichen Ang­ler gewisse Einschränkungen. Meistens muss ein Erwachsener mit Fischereischein dabei sein, von dem die Kinder das Angeln lernen. Häufig dürfen die Jugend­lichen nicht auf Raubfisch angeln oder mit nur einer Rute fischen. Bis auf Sachsen-Anhalt wird keine Prüfung für den Jugend­fischerei­schein verlangt. 

Jugendfischerei­schein Baden-Württemberg

Kinder unter zehn Jahren dürfen als sogenannte Helfer eines volljährigen Fischerei­scheininhabers mitangeln. Was sie genau machen dürfen, ist allerdings nicht geregelt. Zwischen 10 und 16 Jahren dürfen sie ohne Prüfung einen Fischereischein beantragen, dann muss aber ein volljähriger Fischereischeininhaber beim Angeln dabei sein. Die Prüfung zum Fischerei­schein darf ab dem Alter von 10 Jahren abgelegt werden.

Jugendfischerei­schein Bayern

Kinder unter zehn Jahren dürfen als sogenannte Helfer eines volljährigen Fischerei­scheininhabers mitwirken. Hier ist insbesondere der Tierschutz zu gewährleisten. Das heißt, die Kinder dürfen Fische nicht betäuben und töten. Zwischen 10 und 18 Jahren dürfen sie ohne Prüfung einen Jugendfischereischein beantragen, dann muss aber ein volljähriger Fischerei­scheininhaber dabei sein. Die Prüfung darf ab dem Alter von 12 Jahren abgelegt werden, der unbegrenzt gültige Fischerei­schein wird ab vollendetem 14. Lebensjahr ausgestellt.

Jugendfischerei­schein Berlin

Wer 12 Jahre alt geworden und noch nicht 18 Jahre ist, kann ohne Ang­lerprüfung einen Jugendfischereischein erwerben. Der gilt ein Jahr. Damit dürfen Kinder auf Friedfische angeln, müssen aber einen Nachweis über die sachkundige Einweisung durch einen Fischerei­scheininhaber mit sich führen. Außerdem müssen sie Mitglied in einem Angelverein sein. Kinder unter 12 können an das Angeln „herangeführt“ werden. Dann muss ein volljähriger Fischerei­scheininhaber dabei sein.

Jugendfischerei­schein Brandenburg

Wenn du zwischen 8 und 18 Jahre alt bist, kannst du  ohne Fischerei­schein auf Friedfische angeln, auch ohne Begleitung eines Erwachsenen. Du musst nur die Fischereiabgabemarke kaufen, die es für 2,50 € gibt. Die klebst du in die grüne Nachweiskarte ein. Beides erhältst du bei den Unteren Fischereibehörden, in vielen Angelläden sowie den Geschäftsstellen des Landesanglerverbandes. Du musst also nicht erst einen Jugendfischereischein beantragen und kannst unkompliziert mit dem Angeln beginnen.

Für Kinder unter acht Jahren gibt es offiziell keine Möglichkeit zu angeln.

Jugendfischerei­schein Bremen

Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nur in Begleitung eines volljährigen Fischerei­scheininhabers fischen (mit seinen Ruten). Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr müssen sie die Prüfung ablegen und den Fischerei­schein besitzen.

Jugendfischerei­schein Hamburg

Kinder bis 12 Jahre benötigen keinen Fischerei­schein und dürfen in Begleitung eines volljährigen Fischerei­scheininhabers mit einer eigenen Rute angeln. Die Prüfung kann bzw. muss mit dem vollendeten 12. Lebensjahr abgelegt werden. Einen Jugendfischereischein gibt es in Hamburg nicht. 

Jugendfischerei­schein Hessen

Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen Kinder als Helfer einen volljährigen Fischerei­scheininhaber beim Angeln unterstützen. Zwischen dem 10. und vollendeten 16Lebensjahr können Kinder und Jugend­liche ohne Prüfung einen Jugendfischereischein beantragen. Sie dürfen dann nur in Begleitung eines volljährigen Fischerei­scheininhabers angeln. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr können sie einen vollwertigen Fischerei­schein nach Ablegung der Prüfung beantragen.

Jugendfischerei­schein Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keinen Jugend­fischereischein. Die Regelungen sind äußerst kinderfreundlich. Kinder können bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ohne Fischerei­schein in Begleitung eines Fischerei­scheininhabers angeln. Der muss nicht mal volljährig sein. Danach benötigen sie den Fischerei­schein und müssen dafür die Prüfung ablegen. Die können Kinder in MV schon ab 10 Jahren ablegen. .

Jugendfischerei­schein Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es keinen Jugend­fischereischein. Ab 14 Jahren dürfen Jugend­liche nach bestandener Fischerprüfung alleine angeln gehen. Davor nur in Begleitung eines Fischerei­scheininhabers unter Aufsicht geeigneter Personen (d. h. mit Sachkunde und Fischereierlaubnis). Ab 14 kann dann die Fischerprüfung abgelegt werden. 

Jugendfischerei­schein Nordrhein-Westfalen

Kinder unter 10 Jahren dürfen mit einem volljährigen Fischerei­scheininhaber mitangeln (helfen). Sie dürfen Fische nicht betäuben, töten oder vom Haken lösen. Jugend­liche und Kinder, die mindestens 10 Jahre alt sind, aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können sich den Jugendfischereischein ausstellen lassen. Dieser wird für ein Kalenderjahr ausgestellt und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Mit dem Jugend­fischerei­schein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischerei­scheins geangelt werden. Ein vollwertiger Fischerei­schein kann mit vollendetem 14. Lebensjahr und Nachweis der Prüfung beantragt werden. 

Jugendfischerei­schein Rheinland-Pfalz

Kinder und Jugend­liche, die das siebte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, können einen Jugendfischereischein beantragen. Sie dürfen dann in Begleitung eines Fischerei­scheininhabers angeln. Wer eine Prüfung abgelegt und das 14. Lebensjahr vollendet hat, darf einen Fischerei­schein beantragen. Kinder unter 10 Jahren dürfen keine Fische vom Haken lösen, betäuben oder töten.

Jugendfischerei­schein Saarland

Kinder und Jugend­liche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können sich einen Jugend­fischereischein ausstellen lassen. Mit dem können sie in Begleitung eines Fischerei­scheininhabers angeln. Nach abgelegter Prüfung kann man sich mit vollendetem 14. Lebensjahr den Fischerei­schein ausstellen lassen. Mit 13 kann die Fischerprüfung abgelegt werden, mit 14 kann der Fischerei­schein beantragt werden. 

Jugendfischerei­schein Sachsen

Kinder, die das 9. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in begrenztem Umfang an der Fischereiausübung eines volljährigen Ang­lers beteiligt werden. Das Kind darf die Angel auswerfen und auch drillen, es darf keinesfalls einen lebenden Fisch abhaken und diesen betäuben oder töten. Mit vollendetem 9. und vor dem vollendeten 16. Lebensjahr müssen Kinder und Jugend­liche einen Jugendfischereischein haben. Ausnahme sind Veranstaltungen von Angelvereinen, hier wird kein Jugendfischereischein benötigt. Der Jugend­fischereischeininhaber darf nur unter ständiger Aufsicht eines Erwachsenen, der einen gültigen Fischerei­schein haben muss, angeln. Ab dem 14. Lebensjahr kann ein Jugend­licher an der staatlichen Fischereiprüfung als Sachkundenachweis teilnehmen und nach bestandener Prüfung einen Fischerei­schein erhalten. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr besteht Fischerei­schein­pflicht.

Jugendfischerei­schein Sachsen-Anhalt

Jugendliche vom vollendeten achten bis zum vollendeten 14. Lebensjahr können einen Jugend­fischerei­schein erwerben. Dafür müssen sie allerdings eine sogenannte Jugendfischerprüfung ablegen. Das machen viele Vereine in Form eines einfachen Prüfungsgesprächs. Gleiches gilt für Jugend­liche zwischen dem vollendeten 14. und 18. Lebensjahr, sofern diese nur eine Jugend­fischerprüfung abgelegt haben. Der Jugend­fischerei­schein berechtigt nur zum Friedfischfang, das aber auch ohne Begleitung. Kinder unter 9 Jahren dürfen einen volljährigen Fischerei­scheininhaber „unterstützen“. Das Kind unter 9 Jahren darf keine eigene Angel bei sich führen, aber die Angel des erwachsenen Ang­lers auswerfen und unter Aufsicht den Drill durchführen. Es darf keinesfalls einen lebenden Fisch abhaken und diesen betäuben oder töten.

Jugendfischerei­schein Thüringen

Wenn du zwischen 8 und 14 Jahre alt bist, kannst du bei deiner Gemeinde den Jugend­fischereischein beantragen. Damit darfst Du in Begleitung eines volljährigen Fischerei­scheininhabers (kein Vierteljahresangelschein) angeln. Bist du noch unter 8 Jahre alt, darfst du einen volljährigen Ang­ler unterstützen (alles außer Fische keschern, betäuben und töten). Hast du deine Prüfung gemacht, darfst du auch ohne Begleitung angeln. Ab 14 musst du dann die reguläre Prüfung machen.

Voraussetzungen für den Jugenfischereischein

1. Jugend­fischerei­schein Mindestalter

Im Saarland gibt es gar kein Mindestalter, sonst kannst du je nach Bundesland kannst du schon ab 8 Jahren einen Jugend­fischereischein beantragen. Damit darfst du dann mit deinen eigenen Ruten zumeist auf Friedfische angeln. Ein erwachsener Inhaber eines Fischerei­scheins muss in der Regel dabei sein. Spätestens, wenn du volljährig bist, musst du dann deinen Angelschein machen

2. Jugend­fischerei­schein beantragen

Mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt musst du für den Jugendfischereischein in keinem Bundesland eine Prüfung ablegen. Du kannst ihn dir einfach auf der zuständigen Behörde gegen eine geringe Gebühr ausstellen lassen. Das ist unkompliziert und schon kannst du loslegen!

3. Jugend­fischerei­schein Kosten

Die Kosten für den Jugend­fischereischein halten sich in Grenzen. Du musst nur auf dem Amt die Verwaltungsgebühr bezahlen und in etlichen Bundesländern kommt noch die Fischereiabgabe hinzu. In Brandenburg kostet das nur 2,50 € für ein ganzes Jahr! Die Erlaubniskarte für das jeweilige Gewässer benötigst du natürlich immer. Dafür gehst du am besten in einen Angelverein

Jugendfischerei­schein beantragen

Den Jugendfischereischein musst du in er Regel bei der Unteren Fischereibehörde beantragen. Dafür gehst du je nach Bundesland entweder zu deiner Gemeinde oder zum Landkreis. Mitunter kriegst du den Jugend­fischerei­schein auch bei deinem Angelverein oder beim Ang­lerverband. In der Regel wird dafür nur ein Passbild, ggf. ein Kinderausweis sowie die Gebühr benötigt. Am besten ist es, wenn ein Erziehungsberechtigter dabei ist, wenn der Jugend­fischerei­schein beantragt wird. 

aktivierenTipp: Angel­schein machen!

Auch wenn du mit dem Jugend­fischerei­schein schon angeln darfst, hast du mit dem richtigen Angel­schein deutlich mehr Freiheiten. Den darfst du je nach Bundesland ja schon ab 10 Jahren machen. Mit dem richtigen Vorbereitungskurs ist das ein Kinderspiel. Wenn du gerne angelst, kommst du um die Angel­schein-Prüfung eh nicht herum. Je früher, desto besser - pack's an! 

Jugendfischerei­schein Kosten

Wenn ein "normaler" Fischerei­schein schon günstig ist, ist es ein Jugend­fischereischein noch günstiger. Du musst keinen Angel­schein Kurs absolvieren, sondern lediglich den Jugendfischerei­schein beantragen sowie - falls vorhanden - die Fischereiabgabe zahlen. In Brandenburg musst du sogar nicht mal aufs Amt, sondern es reicht, wenn Kinder ab 8 Jahren die Fischereiabgabe entrichten und dies in eine Nachweiskarte einkleben. Das kostet für ein Jahr nur schlappe 2,50 € pro Jahr. Dazu kommt noch die Erlaubniskare (am besten im Angelverein) und schon kann's losgehen.


Jugendfischerei­schein Kosten Baden-Württemberg

Die Gebühr für den Jugendfischereischein wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt. Sie liegt in der Regel zwischen 10 und 19 € pro Jahr. Die Fischereiabgabe für Jugend­liche entfällt.

Jugendfischerei­schein Kosten Bayern

Die Gebühr für die Ausstellung des Jugendfischerei­scheins beträgt in Bayern 5 €. Hinzu kommt die Fischereiabgabe von maximal 10 €.

Jugendfischerei­schein Kosten Berlin

Die Ausstellungsgebühr für den Jugendfischerei­schein liegt bei 10 €. Die Fischereiabgabe kostet für Jugend­liche zusätzlich 4 € im Jahr. 

Jugendfischerei­schein Kosten Brandenburg

Es wird kein Jugend­fischereischein benötigt in Brandenburg. Jugend­liche müssen nur die Fischereiabgabe von 2,50 € bezahlen. Die wird in eine Nachweiskarte geklebt und schon kann's losgehen. 

Jugendfischerei­schein Kosten Bremen

In Bremen wird kein Jugend­fischereischein ausgestellt. 

Jugendfischerei­schein Kosten Hamburg

In Hamburg wird kein Jugend­fischereischein ausgestellt. 

Jugendfischerei­schein Kosten Hessen

Die Gebühr für den Jugendfischereischein beträgt bei einem Jahr Laufzeit 4 € zuzüglich der Fischereiabgabe von 3,50 €. Du kannst den Jugend­fischerei­schein aber auch gleich für 5 Jahre lösen. Dann beträgt die Gebühr 6 € und 17 € Fischereiabgabe. 

Jugendfischerei­schein Kosten Mecklenburg-Vorpommern

In MV gibt es keinen Jugend­fischereischein, Kinder können mit einer Angel bei einem Fischerei­scheininhaber mitangeln (Erlaubniskarte ist natürlich Pflicht). 

Jugendfischerei­schein Kosten Niedersachsen

Es gibt keinen Jugend­fischereischein in Niedersachsen.

Kinder können unter Aufsicht geeigneter Personen (d. h. mit Sachkunde und Fischereierlaubnis) mitangeln. Bestimmte Handlungen wie insbesondere das tierschutzgerechte Betäuben und Töten eines gefangenen Fisches oder auch das Abhaken von lebenden Fischen sollen Kindern nicht überlassen werden.

Jugendfischerei­schein Kosten NRW

Die Gebühr für die erste Ausstellung des Jugendfischerei­scheins beträgt 8 €. Der Jugend­fischerei­schein kann jeweils um ein Jahr verlängert werden. 

Jugendfischerei­schein Kosten Reinland-Pfalz

Die Gebühr für die erste Ausstellung des Jugendfischerei­scheins beträgt 5,60 €. Der Jugend­fischerei­schein kann jeweils um ein Jahr verlängert werden.

Jugendfischerei­schein Kosten Saarland

Im Saarland beträgt die Gebühr für den Jugendfischereischein2,60 €. Hinzu kommt die Fischereiabgabe von derzeit 2,50 €

Jugendfischerei­schein Kosten Sachsen

Die Gebühr für die erste Ausstellung des Jugendfischerei­scheins in Sachsen beträgt 7 €. Der Jugend­fischerei­schein kann jeweils um ein Jahr verlängert werden.

Jugendfischerei­schein Kosten Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt ist das einzige Bundesland, in dem Jugend­liche eine eigene Jugend­fischerei­schein-Prüfung ablegen müssen. Die Prüfungsgebühr beträgt 28 €. Die Ausstellungsgebühr liegt bei 2,60 € zuzüglich der Fischereiabgabe von 1 €. Der Jugend­fischerei­schein ist ein Jahr gültig und kann verlängert werden. 

Jugendfischerei­schein Kosten Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein verzichtet auf einen Jugendfischereischein. Kinder können mitangeln und ab 12 die "richtige" Fischerei­schein­prüfung machen. 

Jugendfischerei­schein Kosten Thüringen

Die Kosten für den Jugend­fischerei­schein setzen sich aus der Verwaltungsgebühr von 3 € sowie der Fischereiabgabe von 7 € zusammen. Der Jugend­fischerei­schein gilt für ein Jahr und kann verlängert werden. 


Stand Mai 2021. Die Höhe der Gebühren werden regelmäßig angepasst. Wir haben die Angaben sorgfältig recherchiert, aber es können immer wieder Änderungen vorgenommen werden. 

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Jugendfischerei­schein - häufige Fragen

Ist für den Jugend­fischerei­schein eine Prüfung nötig?

Das Fischereirecht ist Ländersache. Die meisten Bundesländer erlauben Kindern und Jugend­lichen das Angeln mit Einschränkungen. Für einen Jugendfischerei­schein ist überwiegend keine Prüfung notwendig. Einzige Ausnahme bildet Sachsen-Anhalt, wo eine mündliche Jugendfischerprüfung notwendig ist. Die kann beim Angelverein durchgeführt werden. Im Gegenzug muss dann keine Begleitperson den Jugend­liche beaufsichtigen, er kann alleine losziehen. 

Muss immer eine Aufsichtsperson dabei sein?

Nein. In etlichen Bundesländern wie Brandenburg und Sachsen-Anhalt dürfen die Kinder schon ganz alleine losziehen. Bitte denkt aber immer an die Erlaubniskarte für das Gewässer! Andere Länder schreiben die Begleitung eines volljährigen Fischerei­scheininhabers vor. Das muss nicht unbedingt ein Erziehungsberechtigter sein. Der 18jährige Freund mit Angel­schein reicht völlig. 

Was kostet der Jugend­fischerei­schein?

Die Kosten sind recht unterschiedlich, aber überall erschwinglich. Sie reichen von 2,50 € in Brandenburg bis hin zu knapp über 30 € in Sachsen-Anhalt (hier ist die Prüfungsgebühr von 28 € eingerechnet, die musst du natürlich nur einmal machen). Die Kosten für den Jugend­fischerei­schein sind wirklich überschaubar. Teurer ist da schon die Angelerlaubnis. Tageskarten kosten je nach Bundesland schnell mal 10 bis 15 €. Am besten gehst du in einen Angelverein. Die Mitgliedschaft gibt es schon ab 20 € im Jahr und damit darfst du dann an den Vereins-Gewässern das ganze Jahr angeln

Wie beantrage ich einen Jugenfischerei­schein?

Du gehst zu deiner zuständigen Behörde. Das sind die Unteren Fischereibehörden, die du auf der Gemeinde oder beim Landkreisamt findest. Dort legst du einen Altersnachweis und ein Passfoto vor und zahlst die Gebühr. Schwupps, schon kriegst du den Jugend­fischerei­schein. In einigen Bundesländern musst du nicht mal das machen, sondern kriegst deinen Jugendfischerei­schein direkt bei deinem Angelverein

Unsere Mission

Hallo liebe Angelfreunde,

wir sind Georg und Jens von Lieblingsköder. Wir produzieren Angelköder und helfen Einsteigern, das Raubfischangeln zu lernen. Wir werden oft gefragt, wie und wo man seinen Angel­schein machen kann. Das war gar nicht so einfach zu beantworten. In Deutschland gibt es hunderte Anbieter von Angelschein-Kursen. Und jedes Bundesland hat eigene Bestimmungen für den Angelschein. Das ist ziemlich verwirrend. Deshalb haben wir Angelschein.de gestaltet, wo ihr klar und verständlich alle Informationen zum Angel­schein und den Angelkursen in eurer Nähe findet. Wir sind überzeugt, dass ihr das Angeln am besten bei einem Angelverein in eurer Region lernt. Mit Angel­schein.de unterstützen wir die Angelvereine, ihre Kurse im Internet so zu veröffentlichen, sodass ihr sie schnell und einfach findet.

Wir wünschen dir alles Gute auf dem Weg zum Angel­schein und ein dickes Petri Heil!

Georg und Jens von Lieblingsköder | ANGELSCHEIN.DE

Georg und Jens von Lieblingsköder unterstützen dich auf deinem Weg zum Angel­schein