Touristenfischerei­schein - angeln ohne Angel­schein

Angeln im Urlaub ist sehr beliebt. Um Touristen das Angeln auch ohne Angel­schein zu ermöglichen, gibt es in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein den Touristen­fischereischein bzw. Urlauber-Angel­schein. Hierfür musst du keine Angel­prüfung ablegen und kannst unkompliziert das Angeln ausprobieren. 

Touristenfischereischein

Touristenfischerei­schein MV

Für Urlaubsgäste aber auch Einheimische, die gerne mal angeln möchten, bietet Mecklenburg-Vorpommern ein spezielles Angebot: den Touristen­fischerei­schein. Ihn gibt es seit 2005 und er ermöglicht „Nichtanglern“ zu angeln.

Der Touristen­fischerei­schein wird zeitlich befristet auf 28 Tag ausgestellt. Der Schein kostet einschließlich Fischereiabgabe 24 Euro (Stand Frühjahr 2021) und kann mehrfach verlängert werden. Die Verlängerung kostet dann nur noch 13 Euro. Die vom Fischerei- und Tierschutzrecht geforderte Sachkenntnis erwirbst du mit der Lektüre einer extra dafür entwickelten Broschüre, die im Preis genau wie die Fischereiabgabe enthalten ist. Das ersetzt natürlich nicht den „richtigen“ Fischerei­schein. Aber zumindest weißt du dann, wie ein Fisch nach dem Fang richtig behandelt wird und welche Fische es gibt.

So erhältst Du den Touristenfischereischein: Du gehst zu einer der rund 160 Ausgabestellen (Ordnungsämter, Tourismusbüros, Kurverwaltungen) und legst folgende Dokumente vor:

  • Schriftlicher Antrag auf Erteilung des Touristen­fischerei­scheins (Link siehe unten)
  • Erklärung, dass du dir die erforderlichen Mindestkenntnisse angeeignet hast (Download Broschüre siehe unten)
  • Personalausweis

Du kannst das alles auch per Post erledigen. Allerdings müssen die Dokumente mindestens 21 Tage vorm eigentlichen Angeltermin in der Behörde vorliegen. In dem Fall reicht eine Kopie Deines Personalausweises aus. Online kannst du den Touristen­fischerei­schein derzeit leider noch nicht erwerben. Dies ist geplant, wird aber vor 2022 nicht möglich sein.

Auf der Seite des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei von Mecklenburg Vorpommern findest Du nützliche Tipps und Hinweise.

Liste der Ausgabestellen

Formblatt zur Antragstellung

Broschüre

Wenn du auf den Geschmack gekommen bist, solltest du unbedingt den richtigen Angel­schein machen. Mit einem Vorbereitungslehrgang ist das ein Klacks. Bei uns findest du den richtigen Kurs ganz in deiner Nähe!

Touristenfischerei­schein Schleswig Holstein

Auch im nördlichsten Bundesland kannst du ohne Fischerei­schein­prüfung angeln. Schleswig-Holstein ist dem Vorbild von Mecklenburg-Vorpommern gefolgt und gibt ebenfalls Touristen­fischerei­scheine – hier Urlauberfischereischein genannt – heraus. Das Mindestalter für den Urlauberangelschein beträgt 12 Jahre. Der Schein gilt für 28 Tage und kann einmal im Jahr um weitere 28 Tage verlängert werden (heißt, du kannst ihn zweimal lösen und insgesamt 56 Tage im Jahr  ohne Prüfung angeln). Die Kosten liegen bei 10 € für die Ausstellung oder Verlängerung plus 10 € Fischereiabgabe (20 € gesamt).

Den Urlauberfischerei­schein erhältst du bei allen Ordnungs-, Hafen- und Bürgerämtern sowie bei den Außenstellen der Oberen Fischereibehörde. Einfacher ist es allerdings, diesen online über das Serviceportal des Landes zu erwerben. Dort musst du dich registrieren und kannst dann den Urlauberfischerei­schein kaufen. Die Bezahlung ist derzeit allerdings nur per Kreditkarte möglich. Zusammen mit dem Urlauberfischerei­schein erhältst du ein Merkblatt, in dem die wichtigsten Grundlagen zum Erkennen der Fischarten sowie dem richtigen Umgang mit dem Fang enthalten sind.

Bitte denke daran, dass du immer auch eine Erlaubniskarte für das Gewässer brauchst, an dem du angeln möchtest. Das gilt selbstverständlich auch dann, wenn du einen Urlauberfischerei­schein hast. Einige Gewässerbetreiber haben sich in der Vergangenheit allerdings geweigert, Angelkarten an Inhaber des Urlauberangelscheins herauszugeben. Dazu sind sie gesetzlich auch nicht verpflichtet. Erkundige dich daher am besten vorher, wie du an deinem Wunschgewässer eine Erlaubniskarte erwerben kannst.

Informationen findest du auf der Homepage des zuständigen Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUR) Und hier kannst du Dir das Merkblatt herunterladen: Merkblatt Schleswig-Holstein


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Verpasse keinen Angel­schein-Kurs in deiner Nähe! Es lohnt sich, den "richtigen" Angelschein zu machen. Trag' dich in unseren Kursalarm ein und du musst nicht mehr nach einem passenden Lehrgang suchen. Wir benachrichtigen dich, sobald ein Angel­schein-Kurs in deiner Nähe angeboten wird. 

Vierteljahresfischerei­schein in Thüringen

In Thüringen heißt der Touristenfischereischein offiziell Vierteljahresfischereischein.&nsbp;Ihn kannst du  kaufen, sofern du 14 Jahre alt bist. Der Vierteljahresschein kostet 19 € und gilt ganze drei Monate. Allerdings darfst du ihn nur einmal im Jahr beantragen - du kannst ihn also nicht verlängern. Wenn du im Urlaub in Thüringen bist, wendest du dich an die Gemeindeverwaltung in deinem Ferienort. Dort kannst du den Vierteljahresschein erwerben. Dafür brauchst du nur deinen Personalausweis und den Antrag, den du vor Ort erhältst. Als Thüringer gehst Du zur Gemeinde Deines Wohnorts. 

Der Vierteljahresfischerei­schein wurde 2010 eingeführt. Er soll den Tourismus ankurbeln und Menschen, die sich fürs Angeln interessieren, unbürokratisch die Chance geben, das mal auszuprobieren. Außerdem soll den Betreibern von gewerblich betriebenen Angelteichen unter die Arme gegriffen werden. Mehr Infos dazu findest du auf unserer Seite Angeln am Forellensee ohne Angel­schein.

Mit dem Vierteljahresfischerei­schein erhältst du eine recht gut gemachte Broschüre, die dich über die geltenden Regeln und Gesetze informiert. Du kannst die Broschüre auch im Internet&nsbp;herunterladen: Das Angeln mit dem Vierteljahresschein in Thüringen Der Landesanglverband Thüringen e.V. informiert auf seiner Seite ebenfalls zu dem Thema: Wo kann ich mit dem Vierteljahresfischerei­schein in Thüringen angeln?