Schwarzangeln

Hand aufs Herz - warst du nicht auch schon mal ohne Angel­schein angeln? Wohl die meisten von uns waren als Kind mit einer Bambus- oder Haselnussrute unterwegs. Die Verlockung ist groß und meist wird da ein Auge zugedrückt. Was bei Kindern noch als Kavaliersdelikt durchgeht, wird spätestens mit der Volljährigkeit zum ernsten Problem. Illegal angeln - umgangssprachlich schwarzangeln genannt - kann harte Strafen nach sich ziehen. Grundlage sind die Fischereigesetze und -verordnungen der Länder sowie das Strafgesetzbuch. 
Schwarzangeln ist illegal!

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Fischereirecht in Deutschland

Alles, was Regelungen rund um Fischerei betrifft, wird in Deutschland unter dem Begriff Fischereirecht zusammengefasst. Im föderalen System Deutschlands ist das Ländersache. Das heißt, dass alle Fragen zum Fischereischein/Angel­schein, etc. von deinem Bundesland geregelt werden. Doch nicht nur der Fischerei­schein, sondern auch die weitergehenden Bestimmungen wie Schonzeiten und Mindestmaße werden von den Bundesländern in eigenen Landesfischereigesetzen und entsprechenden Verordnungen geregelt. Für dich bedeutet das, dass du dich immer informieren musst, was dort gilt, wo du wohnst oder gerade angelst.

Wem gehört das Fischereirecht?

Das Fischereirecht (also das Recht, Fischen und Krebsen nachzustellen und sie sich anzueignen) liegt in der Regel beim Eigentümer des Gewässergrundstücks. Das kann er auch verpachten. Viele Gewässer gehören der Gemeinde oder dem Bundesland. Meist sind die Fischereirechte an Berufsfischer oder Angelvereine verpachtet. Die können dann wiederum Angelkarten/Erlaubnisscheine vergeben. Wenn du Mitglied in einem Angelverein wirst, darfst du an den Gewässern angeln, die der Verein besitzt (das ist die Ausnahme) oder gepachtet hat. Der Jahresbeitrag ist meist deutlich günstiger, als wenn du jedes Mal eine Tageskarte kaufst. Außerdem findest du im Verein Anschluss an Gleichgesinnte und lernst viel über Angeltechniken und -methoden. 

hinweisHinweis: Schonzeiten und Mindestmaße beachten!

In den Fischereigesetzen der Länder ist festgelegt, welche Fische und Krebse überhaupt geangelt oder befischt werden dürfen und welche Fische komplett geschont sind. Außerdem werden dort Mindestmaße und Schonzeiten für die Fischarten festgelegt. Die Inhaber des Fischereirechts können diese Vorgaben erweitern. Aufheben können sie diese aber nicht. In Brandenburg genießt zum Beispiel der Hecht ein Mindestmaß von 45 Zentimetern. Wenn du das Fischereirecht an einem See in Brandenburg besitzt, könntest du bestimmen, dass in deinem Gewässer Hechte erst ab 50 oder 60 Zentimetern mitgenommen werden dürfen. Du dürftest aber nicht unter den gesetzlichen Rahmen gehen. Heißt, du dürftest das Mindestmaß nicht auf etwa 40 Zentimeter runtersetzen.

Strafe Schwarzangeln

Obwohl der Angelschein in Deutschland so günstig ist wie kaum eine andere Lizenz und noch dazu einfach zu bestehen ist, wird immer wieder illegal geangelt. Wer ohne Fischerei­schein angelt, begeht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit. Die Strafen hierfür sind in den Landesfischereigesetzen bzw. den entsprechenden Verordnungen festgelegt. Beim Angeln ohne Angelkarte/Erlaubnisschein handelt es dagegen um die Straftat Fischwilderei gemäß § 293 Strafgesetzbuch. Da kann's richtig ungemütlich werden, denn darauf stehen bis zu zwei Jahre Haft! Aber auch die Geldstrafen für Ordnungswidrigkeiten können richtig saftig ausfallen. In Brandenburg gehen die Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten im Landesfischereigesetz bis 50.000 (!) Euro, in Mecklenburg-Vorpommern sind sogar bis 75.000 Euro möglich. Es ist übrigens völlig wurscht, ob du einen Fisch gefangen hast oder nicht - die Absicht zählt. Wirst Du kontrolliert, musst du deine Angel­papiere (Fischerei­schein und Erlaubniskarte) immer dabeihaben. So ersparst Du Dir viel unnötigen Ärger.


BundeslandStrafe fürs Schwarzangeln
Baden-WürttembergOrdnungswidrigkeit bis 5.000 €
BayernStraftat, ggf. Haftstrafe 
Berlin

Straftat, ggf. Haftstrafe

BrandenburgOrdnungswidrigkeit bis 50.000 €
Bremen

Straftat, ggf. Haftstrafe

Hamburg

Ordnungswidrigkeit bis 10.000 €

Hessen

Ordnungswidrigkeit bis 5.000 €

Mecklenburg-Vorpommern

Ordnungswidrigkeit bis 75.000 €

Niedersachsen

Straftat, ggf. Haftstrafe

Nordrhein-Westfalen

Straftat, ggf. Haftstrafe

Rheinland-Pfalz

Straftat, ggf. Haftstrafe

Saarland

Straftat, ggf. Haftstrafe

Sachsen

Straftat, ggf. Haftstrafe

Sachsen-Anhalt

Straftat, ggf. Haftstrafe

Schleswig-Holstein

Ordnungswidrigkeit bis 25.000 €

Thüringen

Straftat, ggf. Haftstrafe


TypKursalarmTyp

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Fischereirecht in den Bundesländern

Wenn du genau wissen möchtest, wie die Regelungen in deinem Bundesland sind, lohnt sich ein Blick in das entsprechende Gesetz und die dazugehörigen Verordnungen. Gesetze werden vom gewählten Parlament - der Legislative - verabschiedet, während die Verordnungen durch die Verwaltung erlassen werden. Vereinfacht ausgedrückt: Gesetze legen fest, was passieren soll. Verordnungen organisierenwie das geschehen soll. Ein Beispiel: Das Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) ermächtigt in § 32 den zuständigen Minister, gewisse Dinge in einer Verordnung zu regeln. Dazu gehören unter anderem die Schonzeiten und Mindestmaße der Fische. In der Verordnung sind dann die einzelnen Fischarten mit den entsprechenden Mindestmaßen und Schonzeiten aufgeführt.

Bundesland

Fischereigesetz und -verordnung

Fischereirecht

Baden-Württemberg

Link zum Fischereigesetz 

Link zur Verordnung

Fischereirecht

Bayern

Link zum Fischereigesetz Bayern

Link zur Verordnung Bayern

Fischereirecht

Berlin

Link zum Fischereigesetz Berlin

Link zur Verordnung Berlin

Fischereirecht

Brandenburg

Link zum Fischereigesetz Brandenburg

Link zur Verordnung Brandenburg

Fischereirecht

Bremen

Link zum Fischereigesetz Bremen

Link zur Verordnung Bremen

Fischereirecht

Hamburg

Link zum Fischereigesetz Hamburg

Link zur Verordnung Hamburg

Fischereirecht

Hessen

Link zum Fischereigesetz Hessen

Link zur Verordnung Hessen

Fischereirecht

Mecklenburg-Vorpommern

Link zum Fischereigesetz MV

Link zur Verordnung MV

Fischereirecht

Niedersachsen

Link zum Fischereigesetz Niedersachsen

Link zur Verordnung Niedersachsen

Fischereirecht

Nordrhein-Westfalen

Link zum Fischereigesetz NRW

Link zur Verordnung NRW

Fischereirecht

Rheinland-Pfalz

Link zum Fischereigesetz RLP

Link zur Verordnung RLP

Fischereirecht

Saarland

Link zum Fischereigesetz Saarland

Link zur Verordnung Saarland

Fischereirecht

Sachsen

Link zum Fischereigesetz Sachsen

Link zur Verordnung Sachsen

Fischereirecht

Sachsen-Anhalt

Link zum Fischereigesetz Sachsen-Anhalt

Link zur Verordnung Sachsen-Anhalt

Fischereirecht

Schleswig-Holstein

Link zum Fischereigesetz SH

Link zur Verordnung SH

Fischereirecht

Thüringen

Link zum Fischereigesetz Thüringen

Link zur Verordnung Thüringen



Schwarzangeln vermeiden - deswegen ist der Angel­schein Pflicht

Grundsätzlich gilt, dass du mit einer Prüfung nachweisen musst, dass du die notwendigen Sachkenntnisse und Fähigkeiten zum Angeln besitzt. Grundlage ist das Tierschutzgesetz, das es verbietet, ohne entsprechende Ausbildung ein Wirbeltier zu töten. Doch einige Bundesländer lassen Ausnahmen zu. Die Regelungen sind etwas unübersichtlich: In Brandenburg kannst du ohne Prüfung auf Friedfische angeln, in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein kannst du den Touristenfischereischein für eine befristete Zeit kaufen und auch an sogenannten "kommerziell bewirtschafteten Anlagen der Teichwirtschaft" (Forellensee) hast du in einigen Bundesländern die Möglichkeit, ohne Fischerprüfung zu angeln. In Bremen haben die Bürger das sogenannte Stockangelrecht und in Niedersachsen benötigst Du an den „freien Gewässern“ (Küste und Seeschifffahrtsstraßen) keinen Fischerei­schein. Auch für Kinder und Jugend­liche gibt es Sonderregelungen wie den Jugendfischereischein. Eine Übersicht darüber, was wo erlaubt ist, haben wir in unserem Beitrag Angeln ohne Angel­schein zusammengestellt. WICHTIG: Bei allen Ausnahmen benötigst Du aber IMMER den Erlaubnisschein (Angelkarte/Gewässerkarte) für das Gewässer, an dem du angeln möchtest.